Jede Kapitalanlage birgt gewisse Risiken, weshalb es zwingend notwendig ist, ein elementares Wissen und ein Grundverständnis solcher Risiken zu entwickeln. Die folgenden Ausführungen sollen ein solches Grundverständnis dem Kunden vermitteln.
Ziel einer Kapitalanlage ist stets die Mehrung oder des Erhalts des Vermögens. Dies kann vor allem dann erzielt werden, wenn bewusst Risiken eingegangen werden, um Renditechancen wahrzunehmen. Im Unterschied zum klassischen Sparen, bei welchem das Vermögen nominal aufgebaut wird und dem Inflationsrisiko unterworfen ist, kann das Vermögen im Kapitalmarkt diesem schleichenden Vermögensverlust entzogen werden. Hierfür ist allerdings notwendig, die Risiken der verschiedenen Anlegerklassen zu tragen und sich dessen vor allem bewusst zu sein.
Die drei Grundpfeiler einer Kapitalanlage sind namentlich Rendite, Sicherheit und die Liquidität.
Diese drei Grundpfeiler einer Kapitalanlage stehen in Wechselwirkung zueinander und beeinflussen sich gegenseitig. So hat eine Anlage mit hoher Liquidität und einer hohen Sicherheit in der Regel eine geringe Renditeerwartung. Auf der anderen Seite bedeutete dies, dass eine hohe Rentabilität und eine hohe Liquidität im Regelfall eine geringere Sicherheit mit sich bringt. Liegt hingegen eine hohe Rentabilität und auch eine hohe Sicherheit vor, so ist die Anlage nicht liquide.
Ein Anleger muss daher seine Ziele nach seinen individuellen Präferenzen und seinen persönlichen Umständen gegeneinander abwägen.
Für die Entscheidung für eine Kapitalanlage, ist es von besonderer Wichtigkeit, sich dem Zusammenspiel verschiedener Risikofaktoren bewusst zu sein. Um zu einer Risikoverringerung zu kommen, sollten Anleger ihr Kapital auf mehrere Anlagen verteilen. Es sollte also eine Diversifikation vorgenommen werden, um eine Senkung der Risken zu erzielen.
Durch eine geeignete Kombination von verschiedenen Anlageinstrumenten kann das Portfoliorisiko reduziert; zugleich jedoch die angestrebte Rendite berücksichtigt werden. Diese gezielte Streuung zur Reduktion des Anlegerrisikos wird als „Diversifikation“ bezeichnet. Diversifikation entspricht dem Grundprinzip, dass nicht alles „auf eine Karte“ gesetzt werden sollte, da diese Vorgehensweise ein unnötig hohes Risiko mit sich bringt. Durch die Diversifikation lässt sich das grundsätzliche Risiko jedenfalls senken, wobei der Grad der Reduktion davon abhängt, wie unabhängig sich die einzelnen Preise der Portfoliobestandteile entwickeln. Dies hat zur Folge, dass Verluste einer Anlage durch etwaige Gewinner einer anderen Anlage ausgeglichen werden können.
Neben den stets existierenden spezifischen Risken einzelner Anlageklassen, -Instrumenten und auch Finanzdienstleistungen, treten auch allgemeine Risiken einer Kapitalanlage auf. Einige dieser Risiken werden hier beschrieben. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaft verläuft im Regelfall wellenförmig und ist vom sogenannten Aufschwung, von Hochphasen, dem Abschwung und letztendlich auch von Tiefphasen geprägt. Diese Konjunkturzyklen wiederum sind geprägt und abhängig von Entscheidungen der Regierungen und auch Zentralbanken. Ferner können einzelne Zyklen mehrere Jahre bis Jahrzehnte andauern und so einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen nehmen. Ist die Konjunktur sodann also gerade in einer schlechten Phase, so kann dies die Werthaltigkeit der Kapitalanlage nachhaltig negativ beeinflussen.
Durch Geldentwertung kann ein Vermögensschaden entstehen, dies wird Inflationsrisiko genannt. Wenn die Inflation höher ist, als die nominale Verzinsung der Kapitalanlage, so führt das zu einem Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Dieses wird im allgemeinen als negativer Realzins beschrieben. Als Orientierungsgröße für einen solchen möglichen Kaufkraftverlust kann die Realverzinsung dienen. Wenn also Beispielsweise die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage 4% und die Inflation in diesem Zeitraum 2% beträgt, so würde die Realverzinsung pro Jahr nur +2% liegen. Ist die Inflation sogar höher als die Nominalverzinsung, kann die Realverzinsung auch in den negativen Bereich fallen.
Ein Schuldner, der im Ausland ansässig ist, kann trotz eigentlicher Zahlungsfähigkeit, nicht in der Lage sein, seine Schuld fristgerecht zu begleichen. Dies kann sich aus dem Einfluss des jeweiligen Staates auf die Währung und die Transferfähigkeit dieser ergeben. Eine solche Einflussnahme kann vor allem durch politische, soziale Einflüsse und auch ein Regierungswechsel, Streiks und auch außerpolitische Konflikte sein. Dieses Risiko wird Länder- oder Transferrisiko genannt. Der Anleger kann hier durch einen Vermögensschaden erleide.
Legt ein Anleger in einer anderen Währung als in seiner eigenen an, so hängt der Ertrag nicht ausschließlich vom Ertrag des Investments in der Fremdwährung ab. Der Wechselkurs kann diesen stark beeinflussen. Ein Verlust kann jedenfalls dann entstehen, wenn die ausländische Währung, in welcher das Investment getätigt wurde, eine Abwertung in der heimischen Währung erfährt. Dies kann auf der anderen Seite allerdings auch zu einem Vermögensvorteil führen. Das grundsätzliche Risiko besteht sodann bei Baranlagen, wie auch bei Anlagen in Aktien, Anleihen und anderen Finanzprodukten, welche in einer Fremdwährung getätigt wurden.
Kann eine Anlage kurzfristig gekauft und verkauft werden und liegen die An- und Verkaufspreise nahezu beieinander, so wird diese als liquide bezeichnet. Für eine solche Anlage gibt es im Normalfall stets genug Käufer und Verkäufer und gewähren so einen reibungslosen und beständigen Handel. Kommt es allerdings in einer Phase dazu, dass eine unzureichende Liquidität vorliegt, so kann ein kurzfristiger Verkauf einer Anlage nicht mehr gewährleistet werden. Ferner kann es auch dazu kommen, dass die Anlage mit einem geringeren Kursniveau verkauft wird. Dies kann, bei einem Kursverlust, zu einemVermögensschaden des Kunden führen.
Es können offene, wie auch versteckte Kosten anfallen, über welche sich der Kunde stets Gedanken machen sollte. Für einen langfristigen Anlageerfolg sollten die Kosten, die anfallen können, nicht vernachlässigt und vor allem mit großer Sorgfalt betrachtet werden.
Kosten, die bei Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistungsinstituten, entstehen können, sind unter anderem Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Aber auch Provisionen für die Ausführung, bzw. die Vermittlung des Auftrages. Es können aber auch Folgekosten bei Banken, Fondanbietern oder sonstigen Finanzdienstleistern in Form von Depotgebühren, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge, oder anderen für den Kunden nicht offensichtlichen Provisionen, auftreten. Diese Kosten sollten bei jeder Entscheidung in eine Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Je höher die Kosten sind, desto geringer sind die effektiv erzielbaren Renditen.
Der Anleger muss im Regelfall auf seine Erträge Abgaben in Form von Steuern leisten. Treten Veränderungen bei den steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge auf, so kann dies zu einer veränderten Abgabenlast führen. Handelt es sich ferner um eine Anlage im Ausland, so muss das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden. Steuern und Abgaben können so also die effektiv zu erzielenden Rendite der Anlage mindern. Auch steuerpolitische Entscheidungen können sich zudem, negativ, aber auch positiv auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte auswirken.
Um den Anlagebetrag zu steigern, können Anleger Kredite oder sonstige Beleihungen auf ihre Kapitalanlagen aufnehmen, mit dem Ziel den Anlagebetrag noch weiter zu steigern. Dies kann bei einem Wertverlust der Anlage dazu führen, dass die Zins- und Tilgungsanforderungen des Kredites nicht mehr aus der Anlage bedient werden können. Der Anleger kann in diesem Fall dazu gezwungen sein, seine Anlage zu veräußern. Eine Finanzierung einer Kapitalanlage über einen Kredit ist daher nicht ratsam und folglich abzulehnen. Ein Anleger sollte nur investieren, wenn er genügend eigenes freies Kapital, welches nicht für die Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten nötig ist, zur Verfügung hat.
Korrekte Informationen sind die Grundlage einer erfolgreichen Kapitalanlage. Sind diese nicht ausreichenden oder gar fehlerhaft, kann dies zu einer Fehlentscheidung des Kunden führen. Es ist daher ratsam, sich nicht nur auf einzelne Informationen zu verlassen, sondern sich stets weitere Informationen einzuholen.
Unter den Begriff der Anleihe fallen im Allgemeinen verzinsliche Wertpapiere auch Rentenpapiere genannt. Auch sogenannte Indexanleihen, Pfandbriefe und strukturierte Anleihen fallen unter diesen Oberbergriff. Die grundsätzliche Funktionsweise ist jedoch bei allen Typen die gleiche. Sowohl private Unternehmen, wie auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Staates können Anleihen begeben. Wobei stets zu beachten ist, dass sie dem Inhaber keine Anteilsrechte gewähren. Vielmehr gestaltet es sich so, dass der Emittent durch die Ausgabe einer Anleihe Fremdkapital aufnimmt. Anleihen sind handelbare Wertpapiere mit einem Nominalbetrag (Höhe der Schuld), einem Zinssatz und einer festen Laufzeit.
Die Emittentin verpflichtet sich dazu, den Anlegern einen Zinssatz zu zahlen, welcher entweder in regelmäßigen Abständen oder kumulativ am Ende der Laufzeit fällig ist. Wie hoch die Zinsen ausfallen hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Einwichtiger Faktor ist die Bonität der Emittentin, die Laufzeit der Anleihe und die zugrundeliegende Währung, sowie das allgemeine Marktniveau. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger ferner den Nominalbetrag zurück. Ist der Zinssatz höher, bedeutet dies in der Regel auch ein höheres Bonitätsrisiko der Emittentin. Die Höhe der Verzinsung des Nominalbetrages bildet die Erträge des Anlegers. Aber auch die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis spielt in die Erträge mit hinein.
Anleihen können genau wie Aktien, an Börsen oder auch außerbörslich gehandelt werden.
Unter einer tokenbasierten Anleihe versteht man eine Schuldverschreibung, die mittels eines Token übertragen werden kann. Die Schuldverschreibung ist dabei nachrangig und mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anlegern, beinhalten ausschließlich nachrangige, schuldrechtliche Ansprüche der Anleger gegenüber der Emittentin und gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Emittentin. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre führt dazu, dass ein Anleger in der Krise der Emittentin keine Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung durchsetzen kann, wenn diese Ansprüche eine Insolvenz der Emittentin auslösen würden.
Die Rechte aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen werden nicht in einer Urkunde verbrieft. Daher erfolgt auch keine Hinterlegung einer Urkunde bei einer Depotbank. Für jede Schuldverschreibung wird ein Token von der Emittentin an die Anleger herausgegeben, welcher die Rechte aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen repräsentiert.
Wohnimmobilien (wie Wohnungen und Reihenhäuser), sowie Gewerbeimmobilien (wie Bürogebäude und Ladenflächen) in welche durch Emittenten investiert oder durch diese
verwaltet werden, zählen zu der Anlageklasse der Immobilienanlage.
Es können bei der depotführenden Bank Kauf und Verkaufserträge anfallen, die nach deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte auszuführen sind. Wird ein Auftrag durch einen Vermögensverwalter durchgeführt, sind zusätzlich dessen Ausführungs- und Auswahlgrundsätze zu beachten. Ferner ist auf etwaige Bestimmungen und den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interst Policies) hinzuweisen. Zudem können die Aufträge einzelner Kunden zusammengelegt werden.
Aufträge der Kunden können sowohl über den Handeln an der Börse als auch über den außerbörslichen Handel ausgeführt werden. Zudem ist dies auch über multilaterale Handelssysteme möglich. Börsen sind regulierte Märkte für Aktien, sonstige Wertpapiere und Waren. Die verschiedenen Arten der Börsen lassen sich nach ihrer Regulierungsdichte und nach der Art des Handels qualifizieren.
Exporo weist jedoch darauf hin, dass ein Verkauf über den Handelsplatz von dem Exporo Angebot und der Nachfrage abhängig ist. Eine Verkaufsgarantie kann hier nicht gewährleistet werden. Ist die Nachfrage nicht gegeben, kann es sein, dass ein Verkauf länger als geplant dauert. Dies sollte vor einem etwaigen Verkauf durch den Kunden stets berücksichtig werden.
Unter den Begriff der Finanzportfolioverwaltung (auch Vermögensverwaltung) fällt die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegte Vermögen für einen anderen mit einem gewissen Entscheidungsspielraum. Der Kunde räumt dem Vermögensverwalter also einen Ermessenspielraum ein, in welchem dieser für den Kunden zweckmäßige Entscheidungen betreffend Anlageentscheidungen treffen kann. Dieses Tätigwerden bedarf der Zulassung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Für den Kunden wird ein eigenes Wallet / Depot und Verrechnungskonto angelegt. Der Kunde ist somit Inhaber des Wallet / Depots und kann Handlungen wie Verfügungen für dieses vornehmen. Der Vermögensverwalter hingegen erhält eine Dispositionsvollmacht, das heißt, er wird zu Wertpapiergeschäften in seinem Namen auf Rechnung des Kunden bevollmächtigt. Der Vermögensverwalter hat jedoch nicht das Recht, sich Eigentum oder Besitz an den Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen oder diese auf kundenfremden Wallets / Depots zu übertragen. Der Vermögensverwalter ist ferner dazu verpflichtet sich an vorher mit dem Kunden vereinbarte Anlagerichtlinien zu halten. Diese Anlagerichtlinien regeln die Befugnisse, die Art und den Umfang, in welchem der Verwalter auftritt. Diese Befugnisse bringen zudem weitreichende Pflichten mit sich, denn derVermögensverwalter übernimmt nicht nur die Wertpapiertransaktionen für denKunden, sondern ist auch für dieÜberwachung des Portfolios verantwortlich.
Eine Anlage in Form der Vermögensverwaltung ist stets auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet. Dem Kunden sollte daher bewusst sein, dass er einen langfristen Anlagehorizont mitbringen sollte. Hierdurch können etwaige negative Wertentwicklungen über einen längeren Zeitraum wieder ausgeglichen werden. Es ist daher stets ratsam nur Vermögen für eine Vermögensverwaltung zu verwenden, welches nicht kurzfristig, also für die Deckung des täglichen Lebensbedarfes benötigt wird.
Auch wenn der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, sich an die Anlagerichtlinien zu halten, welche mit dem Kunden besprochen wurden und vor allem stets im Interesse des Kunden zu handeln, so kann es doch auch hier zu Fehlentscheidungen des Vermögensverwalters kommen. Der Vermögensverwalter kann keine Garantie für den Erfolg der Anlage geben, eben so wenig, wie eine Garantie, dass keine Verluste entstehen. Zudem kann der Vermögensverwalter auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit die vereinbarten Richtlinien verletzten.